AGB
Angebot
Wir bieten Leistungen der Berufsausbildung, Umschulung und Fortbildung sowie die Organisation und Durchführung anerkannter IHK- bzw. HWK-Prüfungen und DVS- bzw. TÜV-Schweißerprüfungen an.
Neben den angebotenen Leistungsumfängen zur Berufsausbildung, Umschulung und Fortbildung unterstützen wir die Beantragung und Anmeldung von Maßnahmen zu finanziellen Förderungen für den Geschäftspartner durch die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Sachsen und ggf. die Europäische Union sowie deren Verfolgung bis zur Bewilligung.
Die in unserem Angebot genannten Leistungsumfänge, Preise und die Zahlungsbedingungen sind grundsätzlich 4 Wochen bindend, wenn nicht im Angebot andere Fristen eingeräumt sind.
Leistungsumfänge aus früheren Angeboten können, solange die Anforderungen noch dem aktuellen Bedarf entsprechen, längerfristig bindend bleiben.
Die vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeden Angebotes.
Umfang der Leistung
Für den Umfang und allen weiteren Einzelheiten der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Abweichungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Preis und Zahlung
Zur Umsatzsteuer gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.
Die Zahlungen sind nach Rechnungslegung bargeldlos innerhalb der vereinbarten Frist ohne Skonto vorzunehmen.
Wir sind berechtigt, eventuell anfallende zusätzliche Leistungen für Kopien oder Verpackung zu unseren Selbstkosten zu berechnen.
Leistungszeit
Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Geschäftspartners voraus.
Teilleistungen sind zulässig.
Die Leistungszeit beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, wie z. B. Zuweisungen der Bildungsteilnehmer, Genehmigungen u. Ä. sowie vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
Die Leistungszeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflusses liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten bzw. kooperierenden Dienstleistern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Geschäftspartner mitteilen.
Eigentumsvorbehalt und Entgegennahme der Leistungen
Angelieferte Leistungen, wie z. B. Dokumentationen, Zeugnisse, Zertifikate u. ä. sind entgegenzunehmen. Wir behalten uns das Eigentum an den bereitgestellten Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Lehrgangs- und Prüfbescheinigungen sowie Zeugnisse werden erst nach Begleichung der Rechnung ausgehändigt (RL-DVS 1194-Teilnahmebedingungen...). Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme unserer Leistung nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet.
Haftung für Mängel, Recht auf Rücktritt
Die Vertragspartner sind zur Beachtung und Einhaltung der Werkstattordnung und anderer Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen der Königsbrücker Ausbildungsstätte gGmbH verpflichtet. Die Regelungen werden dem Partner auf Anfrage zugestellt. Wiederholte Zuwiderhandlungen durch die vom Partner delegierten Bildungsteilnehmer führen zum kostenpflichtigen Abbruch der vereinbarten Leistungserbringung, wenn in einem zumutbaren Zeitraum keine wirksame Abhilfe erfolgt.
Zur Behebung von verbliebenen Bildungsdefiziten bieten wir Verträge für Sonderlehrgänge und zusätzliche Bildungsmaßnahmen an.
Für wesentliche Fremdleistungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns ggf. gegen fremde Dienstleister zustehen, vorausgesetzt diese Ansprüche sind nicht verjährt.
Die Vertragspartner können vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesamte Leistung subjektiv oder objektiv endgültig unmöglich wird, oder wenn die Vertragsbedingungen die Ausführung eines Teils der
Leistung unmöglich machen und der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Vertragsbeziehungen ist Dresden.



